Bericht · Arbeit & Geld
Musiker:innen mit Zweitanstellung sollen ab 2028 auch dort BVG-versichert sein
Wer zwei Anstellungen hat, soll ab 2028 für jeden Lohn über der Eintrittsschwelle in der Pensionskasse versichert sein. Selbständige mit Nebenjob bleiben ohne Pflicht.
Wer zwei Anstellungen hat, soll ab 2028 für beide in der Pensionskasse versichert sein.1 Das gilt für jeden Lohn über der Eintrittsschwelle des BVG (die obligatorische berufliche Vorsorge).1 Der Bundesrat hat dazu am 28. Oktober 2026 eine Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen eröffnet.1
Heute zählt für die obligatorische Vorsorge nur der Haupterwerb einer Person.2 Den Nebenerwerb kannst du heute höchstens freiwillig bei einer Pensionskasse versichern.2 Mehrfachbeschäftigte sind dadurch laut BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) lückenhaft abgesichert.2
Die Eckdaten des Vorschlags:
- Eintrittsschwelle: 23'040 Franken Jahreslohn, gültig ab 1. Januar 2027.3
- Betroffene: etwas mehr als 100'000 Versicherte, geschätzt mit Einkommensdaten der AHV (die staatliche Altersvorsorge) von 2024.2
- Zusätzlich versicherte Löhne: rund 1,2 Milliarden Franken pro Jahr.2
- Zusätzliche Altersgutschriften: rund 170 Millionen Franken pro Jahr.2
Pro Person sind das im Schnitt rund 1'600 Franken Altersgutschrift im Jahr, gerechnet mit 105'200 Versicherten.2 Gezählt hat das BSV dabei nur Angestellte, Stellen unter vier Monaten zählt es nicht mit.2 Wie viele davon in der Musik arbeiten, zählt die Schätzung nicht.
Wer selbständig ist und nebenher angestellt, bleibt im Nebenjob ohne Pflicht.2 Das BSV begründet das mit der Säule 3a (die steuerbegünstigte private Vorsorge).2 Ohne Pensionskasse darfst du dort jedes Jahr mehr vom Einkommen abziehen.2
- Mit Pensionskasse: höchstens 7'373 Franken pro Jahr, ab 2027.3
- Ohne Pensionskasse: 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36'864 Franken, ab 2027.23
Die freiwillige Versicherung in einer Pensionskasse bleibt für Selbständige weiterhin möglich.2
Wer sich selbständig macht, soll Vorsorgegeld künftig auch nur teilweise beziehen können.1 Heute kannst du dieses Geld dafür nur vollständig beziehen.2 Ein solcher Teilbezug muss nach dem Vorschlag mindestens 20'000 Franken betragen.2 Beantragen kannst du ihn in der Regel nur im ersten Jahr der Selbständigkeit.2
Gelten sollen die meisten neuen Regeln ab dem 1. Januar 2028.1 Noch ist es ein Vorschlag: Die Vernehmlassung läuft bis 17. Februar 2027.1
Was du jetzt tun kannst: Rechne den Jahreslohn deiner zweiten Anstellung anhand des Lohnausweises aus. Liegt er über 23'040 Franken, fiele er nach dem Vorschlag unter die Pflicht.13 Bei Fragen zur Vorsorge hilft der Online-Ratgeber Artists Take Action von Suisseculture Sociale.4
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Quellen
- [1] Verordnungsanpassungen zur Umsetzung dreier Motionen im Bereich berufliche Vorsorge: Vernehmlassung eröffnet Bundesamt für Sozialversicherungen BSV · 28.10.2026 · Primärquelle bsv.admin.ch abgerufen am 29.10.2026
- [2] Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens (Umsetzung der Motionen SGK-S 22.3389, Ettlin 24.3372 und Silberschmidt 24.3067) Bundesamt für Sozialversicherungen BSV · 28.10.2026 · Primärquelle cms.news.admin.ch abgerufen am 29.10.2026
- [3] AHV/IV-Minimalrente steigt um 20 Franken Bundesamt für Sozialversicherungen BSV · 02.10.2026 · Primärquelle bsv.admin.ch abgerufen am 29.10.2026
- [4] Suisseculture Sociale – Nationales Kompetenzzentrum Arbeiten in der Kultur Suisseculture Sociale · Primärquelle suisseculturesociale.ch abgerufen am 29.10.2026
KI hat diesen Text aus den Quellen oben geschrieben. Die Redaktion hat ihn am 29. Oktober 2026 freigegeben. So arbeitet die Redaktion