Zum Inhalt springen

Ratgeber

Wer ein Instrument verkauft, versendet es erst nach dem Zahlungseingang

Beim Verkauf eines Instruments zählen ein ehrlicher Preis, Fotos auch vom Makel und eine sichere Übergabe. Versenden erst, wenn das Geld nachweislich auf deinem Konto ist.

Ana Kovač · 4 Min. Lesezeit

Wer ein Instrument verkauft, schickt es erst los, wenn das Geld nachweislich auf dem Konto ist.[1] Einem Zahlungsbeleg allein traust du dabei nicht.[1] Am einfachsten ist die Übergabe vor Ort, mit Probespiel und Bezahlung beim Abholen. Davor entscheiden drei Dinge über den Erlös: der Preis, die Fotos und ein klarer Satz zur Gewährleistung.

Den Preis festlegen

Den Preis bestimmst du selbst, und damit er realistisch ist, gehst du so vor:

  • Vergleich: Schau, was ähnliche Instrumente im gleichen Zustand in Inseraten kosten, und achte auf Modell, Baujahr und Zubehör.
  • Zustand: Ehrlich genannte Mängel senken den Preis, ersparen dir aber Streit nach dem Verkauf.
  • Zubehör: Koffer, Gigbag, Ersatzteile und Originalquittung gehören in die Beschreibung.
  • Spielraum: Schreib, ob der Preis fest ist oder ob du verhandelst.

Rechne aus, was dir am Ende übrig bleibt. Versand, Verpackung und eine Reparatur vor dem Verkauf gehen von deinem Erlös ab. Verlangt eine Plattform eine Gebühr, ziehst du auch diese ab. Neue Saiten und ein gereinigtes Griffbrett helfen auf den Fotos und beim Anspielen.

Fotos und Beschreibung

Laut SRF (2019) beschreibst du dein Produkt so genau wie möglich, mit allen wichtigen Details.[2] Vor allem nennst du allfällige Mängel, damit niemand später sagen kann, er habe von nichts gewusst.[2] Fotografier deshalb das ganze Instrument und vor allem den Makel.[2]

  • Licht: Tageslicht am Fenster, ohne Blitz.
  • Ansichten: Vorderseite, Rückseite, Kopf und Hals von der Seite.
  • Details: Kratzer, Risse und abgenutzte Stellen in Nahaufnahme.
  • Seriennummer: Zeig sie erst Interessent:innen, die ernsthaft kaufen wollen.

Ein kurzes Video mit Klangbeispiel hilft allen, die nicht vorbeikommen können.

Gewährleistung: ein Satz im Inserat

Als Privatperson kannst du dich laut einem SRF-Ratgeber von 2019 absichern, indem du im Inserat jede Gewährleistung ausschliesst.[2] Gerade bei teuren Waren kann das aber Misstrauen wecken und vom Kauf abschrecken.[2] Hat jemand dem Kauf zugestimmt und von den Mängeln gewusst, muss er die Ware so akzeptieren, wie sie ist.[2] Hast du einen Mangel verschwiegen, musst du die Ware dagegen zurücknehmen.[2] Bekannte Mängel gehören darum ins Inserat und in die Quittung.

Übergabe und Bezahlung

Beantworte Anfragen über die Nachrichtenfunktion des Marktplatzes, dann bleibt der Verlauf an einem Ort. Reservierst du das Instrument für jemanden, nenn eine klare Frist und verkauf weiter, wenn sie ohne Termin verstreicht.

Lass Interessent:innen das Instrument in Ruhe und so lange wie nötig anspielen. Triff dich an einem Ort, an dem du dich sicher fühlst, oder hol eine zweite Person dazu. Bezahlt wird bar oder per Überweisung, die du vor der Übergabe auf deinem Konto siehst.

Schreib eine kurze Quittung mit Datum, Preis, Instrument und Seriennummer. Dazu kommen bekannte Mängel und, falls vereinbart, der Ausschluss der Gewährleistung. Beide unterschreiben, und beide bekommen ein Exemplar.

Versendest du, packst du erst ein, wenn das Geld nachweislich eingegangen ist.[1] Eine Gitarre verschickst du am besten im Koffer, mit leicht entspannten Saiten und gut gepolstert.

Betrug erkennen

Die Schweizerische Kriminalprävention nennt Warnzeichen, die auch Verkäufer:innen betreffen:

  • Daten: Um eine Zahlung zu erhalten, gibst du nie Kreditkartendaten, E-Banking-Zugangsdaten oder Twint-Codes ein.[1]
  • Überzahlung: Zahlt jemand mehr als verlangt, ist das ein sicheres Anzeichen für Betrug.[1]
  • Beleg: Vertrau keinem Zahlungsbeleg, sondern nur deinem Kontostand.[1]
  • Ausweis: Schick nie Ausweiskopien an Käufer:innen.[1]

Jeder Betrug und auch jeder Betrugsversuch sollte angezeigt werden, und zwar bei der Kantonspolizei deines Wohnkantons.[1]

Palisander und Grenze

Manche Instrumente enthalten Holz, das unter CITES fällt, das internationale Artenschutzabkommen. Fertige Instrumente aus Palisander (Dalbergia) sind laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) von der CITES-Pflicht ausgenommen.[3] Sie können ohne CITES-Dokumente eingeführt werden, Rio-Palisander (Dalbergia nigra) aber nicht.[3] Der Instrumentenpass für Reisen setzt voraus, dass das Instrument nicht verkauft wird.[3] Geht ein Instrument mit Rio-Palisander ins Ausland, klärst du die Papiere vorher mit dem BLV.

Was du jetzt tun kannst: Fotografier dein Instrument bei Tageslicht, auch die Mängel. Schau in der Rubrik Verkauf auf dem Marktplatz, was ähnliche Instrumente kosten. Dann inserierst du dein Instrument mit Preis, Zustand und einem klaren Satz zur Gewährleistung.

Verkaufsinserate vergleichen

Muss ich beim privaten Verkauf eines Instruments Garantie geben?

Laut einem SRF-Ratgeber von 2019 kannst du dich absichern, indem du im Inserat jede Gewährleistung ausschliesst. Wer dem Kauf zugestimmt und von den Mängeln gewusst hat, muss das Instrument so nehmen, wie es ist. Hast du einen Mangel verschwiegen, musst du das Instrument zurücknehmen.

Soll ich ein verkauftes Instrument verschicken, bevor das Geld da ist?

Nein. Die Schweizerische Kriminalprävention rät, verkaufte Artikel erst zu versenden, wenn die Zahlung nachweislich auf dem Konto eingegangen ist. Einem Zahlungsbeleg oder Screenshot allein traust du nicht.

Ein Käufer hat zu viel bezahlt und will die Differenz zurück. Was nun?

Zahlt jemand mehr als verlangt, ist das laut Schweizerischer Kriminalprävention ein sicheres Anzeichen für Betrug. Überweise nichts zurück und brich den Kontakt ab. Zeige den Versuch bei der Kantonspolizei an.

Brauche ich Papiere, um eine Gitarre aus Palisander zu verkaufen?

Die Seite des BLV behandelt Reisen und Einfuhr, nicht den Verkauf. Fertige Instrumente aus Palisander sind dort von der CITES-Pflicht ausgenommen, Rio-Palisander nicht. Geht ein Instrument mit Rio-Palisander ins Ausland, klärst du die Papiere vorher mit dem BLV.