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Bericht · Branche & Recht · Svizzera italiana

Das Bundesgericht bestätigt strengere Brandschutzkontrollen für Tessiner Clubs und Säle

Discos, Nachtlokale und Säle für über 300 Personen im Tessin müssen alle zwei Jahre zur Brandschutzkontrolle, erstmals bis Ende 2027. Sieben Gemeinden sind mit ihrer Beschwerde gescheitert.

Ruedi Baumberger · Redaktionsprofil

Das Bundesgericht hat die strengeren Brandschutzregeln des Kantons Tessin bestätigt. Es wies die Beschwerde von sieben Gemeinden und ihrem Verband ACT ab, soweit es darauf eintrat.1 Das Urteil vom 14. September 2026 ist seit dem 8. Oktober 2026 öffentlich.2

Geklagt hatten Ascona, Bellinzona, Comano, Locarno, Lugano, Mendrisio und Novazzano.1 Sie wehrten sich gegen eine Änderung des kantonalen Brandschutzreglements, die der Staatsrat am 25. März 2026 beschlossen hatte. Der Staatsrat begründet sie unter anderem mit dem Brand von Crans-Montana vom 1. Januar 2026.1

Wer wie oft geprüft wird

Das Reglement ordnet Gebäude je nach Typ einem Kontrollrhythmus zu. Bei vielen Räumen zählt, wie viele Personen sich darin aufhalten können. Mit der Änderung müssen mehr Gebäude alle zwei Jahre zur Kontrolle.1

  • Alle zwei Jahre: Nachtlokale und Discos, öffentlich zugängliche Lokale im Untergeschoss sowie Säle, Theater und ähnliche Orte für mehr als 300 Personen. Erste Kontrolle bis 31. Dezember 2027.1
  • Alle fünf Jahre: Räume für 101 bis 300 Personen, etwa Mehrzweck- und Theatersäle. Erste Kontrolle bis 31. Dezember 2029.1
  • Alle zehn Jahre: Räume für 20 bis 100 Personen. Erste Kontrolle bis 31. Dezember 2034.1

Fehlt einem kontrollpflichtigen Gebäude die Brandschutz-Abnahmebescheinigung (die Bestätigung, dass der Brandschutz bei der Abnahme geprüft wurde), braucht es bis Ende 2027 ein Gutachten zum Restrisiko.1

Die Mechanik

Die Kontrolle gibt der Eigentümer in Auftrag. Durchführen dürfen sie nur anerkannte Fachleute.1 Finden sie Mängel, melden sie diese dem Eigentümer. Er muss sie beheben.1 Die Gemeinde führt eine Liste aller kontrollpflichtigen Gebäude.1

Die Gemeinden hielten die Frist bis Ende 2027 für unrealistisch. Sie verwiesen unter anderem auf die geringe Zahl anerkannter Fachleute.1 Das Bundesgericht folgte ihnen nicht. Die Gemeinden hätten nicht gezeigt, dass die Frist unmöglich einzuhalten sei.1

Laut Corriere del Ticino hat sich der Kanton nach dem Urteil mit den Gemeinden und dem ACT an einen Tisch gesetzt. Die Gemeinden brachten dabei unter anderem die Frage vor, ob genug Brandschutzfachleute verfügbar sind, um Kontrollen und Sanierungen bis 31. Dezember 2027 zu schaffen.3

Was das konkret heisst

Verantwortlich für den Brandschutz ist im Tessin grundsätzlich der Eigentümer des Gebäudes.1 Ein öffentlich zugänglicher Club im Untergeschoss fällt in die Kategorie mit Kontrolle alle zwei Jahre, die erste bis Ende 2027. Was die Regeln für Mieter:innen von Sälen und für Bands bedeuten, sagt das Urteil nicht. Es nennt auch nicht, was eine Kontrolle kostet und wer die Kosten am Ende trägt.

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Quellen

  1. [1] Urteil 1C_257/2026 vom 14. September 2026 (Regolamento cantonale sulla protezione antincendio) Schweizerisches Bundesgericht · 08.10.2026 · Primärquelle search.bger.ch abgerufen am 10.10.2026
  2. [2] Neue Entscheide vom 08.10.2026 Schweizerisches Bundesgericht · 08.10.2026 · Primärquelle bger.ch abgerufen am 10.10.2026
  3. [3] Nuovo regolamento antincendio, il Cantone incontra Comuni e ACT Corriere del Ticino · 09.10.2026 · Medienbericht cdt.ch abgerufen am 10.10.2026

KI hat diesen Text aus den Quellen oben geschrieben. Die Redaktion hat ihn am 11. Oktober 2026 freigegeben. So arbeitet die Redaktion