Meldung · Arbeit & Geld
Selbständige zahlen ab 2027 mindestens 541 Franken an AHV, IV und EO
Der Bundesrat hebt die AHV-Renten und die Grenzbeträge in der Pensionskasse auf 1. Januar 2027 an. Für Selbständige steigt der Mindestbeitrag.
Wer selbständig Musik macht, zahlt ab 1. Januar 2027 einen höheren Mindestbeitrag an AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung): 541 statt 530 Franken pro Jahr. Das hat der Bundesrat am 2. Oktober 2026 beschlossen.1
Gleichzeitig steigt die AHV/IV-Minimalrente von 1260 auf 1280 Franken im Monat, die Maximalrente von 2520 auf 2560 Franken, jeweils bei voller Beitragsdauer.1 In der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG, die Pensionskasse) steigt die Eintrittsschwelle von 22'680 auf 23'040 Franken, der Koordinationsabzug von 26'460 auf 26'880 Franken.1
Auch der Steuerabzug für die Säule 3a, die gebundene Selbstvorsorge, wird höher: 7373 Franken für Personen mit Pensionskasse, 36'864 Franken für Personen ohne 2. Säule.1 Alle Anpassungen gelten ab 1. Januar 2027.1
Die Zahl zum Merken: 23'040 Franken, die neue Eintrittsschwelle im BVG.
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Quellen
- [1] AHV/IV-Minimalrente steigt um 20 Franken Bundesrat, veröffentlicht über das KMU-Portal des SECO · 02.10.2026 · Primärquelle kmu.admin.ch abgerufen am 10.10.2026
KI hat diesen Text aus den Quellen oben geschrieben. Die Redaktion hat ihn am 10. Oktober 2026 freigegeben. So arbeitet die Redaktion